WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Strafrechtliche Beratung und Verteidigung für Geschäftsführer und Unternehmen

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen können Unternehmen und verantwortliche Personen innerhalb kürzester Zeit vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Ermittlungsverfahren oder der Verdacht einer wirtschaftsbezogenen Straftat erfordern eine frühzeitige und strategische Reaktion.

JSE LEGAL berät und verteidigt Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten und begleitet Mandate an der Schnittstelle von Strafrecht, Gesellschaftsrecht und unternehmerischer Verantwortung.

Persönliche Verteidigung
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Kanzlei in München
VERTEIDIGUNG & STRATEGIE

Frühzeitiges Handeln kann den weiteren Verlauf eines Verfahrens entscheidend prägen

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren beginnen häufig lange bevor eine Anklage erhoben wird. Bereits im Ermittlungsverfahren werden wesentliche Entscheidungen getroffen, Unterlagen und elektronische Daten ausgewertet, Zeugen vernommen und unter Umständen Vermögenswerte gesichert.

Für Beschuldigte und Unternehmen ist es deshalb wichtig, die eigene rechtliche Position frühzeitig zu klären, Akteneinsicht zu erhalten und das weitere Vorgehen auf Grundlage des tatsächlichen Ermittlungsstands zu planen.

JSE LEGAL begleitet Mandanten vom ersten Kontakt mit Ermittlungsbehörden über das Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Verteidigung. Dabei werden nicht nur strafrechtliche Risiken, sondern auch mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Organstellung und laufende Geschäftsbeziehungen berücksichtigt.

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Verteidigung und Beratung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren

Die Beratung umfasst die Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren ebenso wie die rechtliche Begleitung von Unternehmen und verantwortlichen Personen bei wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken und behördlichen Maßnahmen.

01

Ermittlungsverfahren

Verteidigung von Beschuldigten und Beratung von Unternehmen bereits im frühen Stadium eines wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
02

Durchsuchung & Beschlagnahme

Rechtliche Begleitung bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen oder Privatwohnungen sowie bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen, elektronischen Daten und anderen Gegenständen.
03

Vermögensarrest & Einziehung

Beratung bei strafprozessualen Maßnahmen zur Sicherung oder Einziehung von Vermögenswerten und bei den daraus entstehenden wirtschaftlichen Folgen.
04

Geschäftsführer & Unternehmer

Strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Unternehmern bei Vorwürfen im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
05

Wirtschaftsbezogene Straftaten

Verteidigung und Beratung insbesondere bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Geldwäsche und anderen vermögens- oder unternehmensbezogenen Straftaten.
06

Internationale Verfahren

Begleitung grenzüberschreitender wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte und internationaler Mandanten in Verfahren mit Bezug zu Deutschland.
DURCHSUCHUNG

Wenn Ermittlungsbehörden vor der Tür stehen

Eine Durchsuchung stellt Unternehmen und betroffene Personen häufig ohne Vorwarnung vor eine Ausnahmesituation. Innerhalb kurzer Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden, während Ermittlungsbehörden Geschäftsräume oder Privatwohnungen durchsuchen, Unterlagen prüfen und elektronische Daten oder andere Gegenstände sicherstellen.

Gerade in dieser Phase können unüberlegte Aussagen oder eine unkoordinierte Herausgabe von Informationen den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen.

Betroffene sollten die Ermittlungsmaßnahme nicht behindern, sich jedoch auch nicht zu spontanen Angaben zum Tatvorwurf drängen lassen. Der Durchsuchungsbeschluss und der Umfang der Maßnahme sollten geprüft und das weitere Vorgehen möglichst frühzeitig mit einem Strafverteidiger abgestimmt werden.

JSE LEGAL unterstützt Unternehmen, Geschäftsführer und andere Betroffene bei der rechtlichen Einordnung der Maßnahme, der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und der Entwicklung der weiteren Verteidigungsstrategie.

Keine vorschnellen Aussagen

Beschuldigte müssen sich nicht spontan zum Tatvorwurf äußern.

Maßnahmen dokumentieren

Durchsuchung, sichergestellte Gegenstände und wesentliche Abläufe sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Verteidigung koordinieren

Die weitere Strategie sollte nach Prüfung des Tatvorwurfs und möglichst nach Akteneinsicht festgelegt werden.

JSE LEGAL

Persönliche Verteidigung. Klare Strategie.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse des Tatvorwurfs und der vorhandenen Beweismittel.

Auf dieser Grundlage wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt, die sowohl die strafrechtliche Situation als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten berücksichtigt.

JSE LEGAL betreut Mandate persönlich, vertraulich und mit besonderem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge.

UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG

Wenn strafrechtliche Vorwürfe das Unternehmen betreffen

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig nicht nur einzelne Personen. Ermittlungen gegen Geschäftsführer, leitende Mitarbeiter oder andere Verantwortliche können zugleich erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Neben der eigentlichen Strafverteidigung können Fragen der Organstellung, internen Zuständigkeiten, Kommunikation innerhalb des Unternehmens, Sicherung von Unterlagen oder Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden entstehen.

Durch die Verbindung von wirtschaftsstrafrechtlicher Verteidigung und gesellschaftsrechtlicher Beratung kann JSE LEGAL diese Schnittstellen in einer gemeinsamen Strategie berücksichtigen.

INTERNATIONAL

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren mit internationalem Bezug

Internationale Geschäftsstrukturen, grenzüberschreitende Zahlungen, ausländische Gesellschaften oder Vermögenswerte können dazu führen, dass wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen mehrere Staaten betreffen.

JSE LEGAL berät internationale Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit Bezug zu Deutschland und unterstützt bei der Koordination grenzüberschreitender Sachverhalte.

Soweit ausländisches Recht betroffen ist, kann die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Beratern in der jeweiligen Rechtsordnung koordiniert werden.

Häufige Fragen

FAQ - Wirtschaftsstrafrecht

Was sollte ich tun, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft?

Beschuldigte sollten zunächst keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie kann regelmäßig erst entwickelt werden, nachdem der konkrete Tatvorwurf bekannt ist und Akteneinsicht genommen wurde. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler in der ersten Phase des Verfahrens zu vermeiden.

Muss ich bei einer Durchsuchung mit den Ermittlungsbehörden sprechen?

Beschuldigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Zulässige Durchsuchungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht behindert werden. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen und Aussagen zur Sache zunächst zurückzustellen.

Kann ein Geschäftsführer persönlich strafrechtlich verantwortlich sein?

Ja. Geschäftsführer können für eigenes Verhalten und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Leitungsfunktion strafrechtlich verantwortlich sein. Ob eine persönliche Verantwortlichkeit besteht, hängt vom konkreten Tatvorwurf, den Zuständigkeiten und den tatsächlichen Umständen ab.

Können Vermögenswerte im Ermittlungsverfahren gesichert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vermögenswerte durch strafprozessuale Maßnahmen gesichert werden, insbesondere zur Vorbereitung einer möglichen späteren Einziehung. Solche Maßnahmen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden.

Was bedeutet Akteneinsicht im Strafverfahren?

Die Ermittlungsakte enthält regelmäßig wesentliche Informationen zum Tatvorwurf, zu Beweismitteln und zum bisherigen Stand der Ermittlungen. Für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie ist die Kenntnis des Akteninhalts daher häufig von zentraler Bedeutung.

Berät JSE LEGAL auch internationale Mandanten?

Ja. JSE LEGAL berät internationale Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Russisch.

SCHNELL. DISKRET. PERSÖNLICH.

In einer sensiblen Situation an Ihrer Seite

Sie sind von einem Ermittlungsverfahren, einer Durchsuchung oder einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf betroffen? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit die Situation eingeordnet und das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

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