Guter Rat ist nicht umsonst

Honorar und Vergütung

Hier finden Sie eine erste Orientierung hinsichtlich unserer Stundensätze und Vergütung. Selbstverständlich können Sie uns weiterhin über entstehende Kosten anrufen oder anschreiben.

1. Erstkontakt ist immer kostenlos und unverbindlich

Die erste Kontaktaufnahme mit JSE LEGAL ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihnen steht es frei, ob Sie uns telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise kontaktieren. Wir stehen Ihnen persönlich für eine Anfrage zur Verfügung. Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören werden wir das Ihnen unverzüglich mitteilen.

2. Die Erstberatung

Die meisten Mandate beginnen mit einer Erstberatung. Dies beinhaltet eine summarische Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie eine Ausarbeitung der ersten Strategie der Verfolgung Ihrer Ziele.

Für diese Erstberatung können wir Ihnen meistens einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem von der Komplexität des Sachverhalts, Umfang der vorhandenen Unterlagen und zu klärenden Rechtsfragen ab. Die Erstberatung kann auch vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

3. Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis

Grundsätzlich stehen für die rechtliche und steuerliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung.

Zeithonorar: Sie haben die Möglichkeit mit uns ein Zeithonorar zu vereinbarten. Unser Stundensatz beträgt 250 Euro +19% Umsatzsteuer. Der Aufwand wird in Einheiten von 15 Minuten erfasst. Die Abrechnung erfolgt monatlich und beinhaltet eine genaue Auflistung aller Tätigkeiten.

Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Bei einer gerichtlichen Tätigkeit, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese richten sich nach dem Streitwert Ihrer Angelegenheit.

Pauschalpreis: Bei einer Dauerbeauftragung bzw. einer ständig anhaltendem Arbeitsaufwand sind wir bereit Ihnen ein Pauschalhonorar auf monatlicher Basis anzubieten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist.