Der Start in den Markt muss gut durchdacht werden
Wenn Sie sich entschieden haben eine Niederlassung zu gründen, so muss dieser Schritt gründlich durchdacht werden. Die rechtliche und steuerliche Beratung muss von Anfang an hinzugezogen werden, um etwaige Risiken zu vermeiden und Geld zu sparen.
Unabhängig davon müssen noch weitere organisatorische Fragen geklärt werden, wie die zu wählende Rechtsform, Geschäftsführung, juristische Adresse, Einfuhrbestimmungen, Personal, Arbeitserlaubnis für Mitarbeiter aus dem Ausland und so weiter. Weiter unten haben wir Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fragen mit weiterführender Information zusammengestellt.
GmbH Gründung
Erfahren Sie mehr über die am häufigsten vertretene Rechtsform in Deutschland
Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Ohne eine Arbeitserlaubnis darf ein EU-ausländischer Mitarbeiter nicht eingestellt werden
EXPORT ODER EIGENE NIEDERLASSUNG
Meistens ist der erste Schritt auf dem deutschen Markt der Import, entweder direkt oder über Distributoren. Aber wenn es darum geht eine Niederlassung zu gründen, so hängt der Erfolg unmittelbar von der Strukturierung der Geschäftsaufbau ab. Dieser muss gründlich durchdacht werden.
GEPLANTE TÄTIGKEIT UND DIE WAHL EINER RECHTSFORM
Die Wahl einer Rechtsform hängt unmittelbar mit der geplanten Tätigkeit zusammen. Sollte Ihre Niederlassung nur Visitenkarten verteilen, Werbung machen und Serviceleistungen anbieten, ohne dabei wirklich kommerziell tätig zu werden, so wäre eine GmbH dafür wenig geeignet.
Für alle größeren Vorhaben und für eine Beschränkung der Haftung, wäre eine GmbH die bessere Form. Eine summarische tabellarische Abgrenzung zu verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier.
GESCHÄFTSFÜHRUNG & INTERIM MANAGER
Die Position eines Geschäftsführers in Deutschland unterscheidet sich nicht von einer Position eines Geschäftsführers in Europa. Es ist daher möglich, dass auch ein EU- oder Nicht-EU-Staatsbürger diese Position einnehmen kann. Dabei benötigt der Geschäftsführer kein Aufenthaltstitel oder Visum, wenn er selbst auch Gesellschafter ist. Jedoch stellt sich vor der Gründung ein Problem mit einer Kontoeröffnung auf. Einem ausländischen Nicht-EU-Staatsbürger ohne Aufenthaltserlaubnis (mind. 6 Monate) oder einer Niederlassungserlaubnis bzw. einem EU-Staatsbürger ohne Meldeadresse in Deutschland wird eine deutsche Bank kein Firmenkonto eröffnen.
Da kein Konto eröffnet werden kann, wird die Gründung einer GmbH unmöglich sein. Dies deshalb, weil vor einer notariellen Beglaubigung ein Einlagekonto eröffnet werden muss, worauf mind. die Hälfte des Stammkapitals (12.500 EUR) eingezahlt werden muss. Der Einzahlungsbeleg wird zusammen mit der notariellen Beglaubigung der GmbH Gründung beim Handelsregister eingereicht. Folglich sollte bei der Gründung ein Interimsmanager (EU-Staatsbürger bzw. Nicht-EU Staatsbürger mit Aufenthalts- o. Niederlassungserlaubnis) eingestellt werden, um im Namen der GmbH ein Konto zu eröffnen. Diesen Service können Sie ebenfalls bei JSE LEGAL in Anspruch nehmen. Mehr über Interim Management lesen Sie bitte hier.
JURISTISCHE ADRESSE
Eine Firma, ob Einzelunternehmen, GmbH, AG o.ä. benötigt eine legale, für die Behörden erreichbare juristische Adresse. Bei der Registrierung der Gesellschaft sollte daher eine vertrauensvolle und funktionierende Adresse durch einen seriösen Anbieter ausgewählt werden, sollte am Anfang noch kein richtiges Büro angemietet werden. Die Firma kann auch bei der Meldeadresse des Geschäftsführers oder Gesellschafters registriert werden. So können Sie Kosten für eine juristische Adresse zunächst sparen.
Interim Manager
Geschäftsführung ist eine Sache des Vertrauens
Wichtigste Rechtsformen
Die Wahl der Rechtsform hängt unmittelbar mit der geplanten Tätigkeit zusammen
ARBEITSERLAUBNIS & VISUM
Grundsätzlich dürfen ausländische Arbeitnehmer nur mit einem Aufenthaltstitel mit dem Vermerk, dass die Erwerbstätigkeit gestattet ist, in Deutschland arbeiten, unabhängig davon, ob die Niederlassung zu Beginn tatsächlich tätig ist oder nicht. Der einfachste Weg einen Aufenthaltstitel mit dem besagten Vermerk zu erhalten, ist das Erhalten einer Blauen Karte für Fachkräfte. Dabei soll ein jährliches Mindestbruttogehalt von 58.400 Euro (Stand Juli 2024) gezahlt werden. Die Blaue Karte wird zunächst für 2 Jahre erteilt und erlaubt mehrere Aus- und Einreisen.
Die Strafe für eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis könnte sehr hoch ausfallen und kann zusätzlich zur Einstellung der Tätigkeit der Niederlassung und zur Abschiebung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach sich ziehen. Eine Beschreibung der Voraussetzungen zur Beantragung einer Blauen Karte finden Sie hier.
BUCHHALTUNG & STEUERN
Die Fragen der Buchhaltung und Steuern müssen vor der Gründung geklärt werden. Es besteht keine Pflicht einen Steuerberater und Buchhalter zu beauftragen, jedoch müssen regelmäßig Steuerklärungen abgegeben werden. Daher ist es wichtig nach der Gründung und Geschäftsaufnahme mindestens einen Steuerberater zu finden, der bereit wäre Sie zu nehmen. Es ist aber nicht zwingend notwendig sofort eine eigene Buchhaltung aufzubauen, da der Aufwand nach der Gründung sehr überschaubar ist und eigene Buchhaltung sich erst ab einer gewissen Unternehmensgröße rentiert.
ERÖFFNUNG DER BANKKONTEN
Die Eröffnung der Bankkonten insbesondere für ausländische Gesellschafter ist eine aufwendige Prozedur und nimmt in der Regel mehr Aufwand in Anspruch, als die Registrierung einer GmbH. Dabei wäre die Wahl der Bank eine der wichtigsten Entscheidungen beim Markteintritt.